Peter Friedrich, MEDIAXIS
"Man muss Konflikte mögen, um sie für alle Beteiligten
zukunftsorientiert und effizient lösen zu können!"
DEFINITION DES BEGRIFFS
Mediation ist ein international anerkanntes und praktiziertes Verfahren zur konstruktiven, aussergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Das Verfahren zeichnet sich durch eine feste, transparente Struktur und die Freiwilligkeit der Partizipation aller Beteiligten aus.
Der Mediator begleitet als unabhängiger und neutraler Dritter die Konfliktparteien in vertraulichen Verhandlungen auf ihrem Weg zur Lösungsfindung. Er ist allen Parteien gleichermassen verpflichtet („Allparteilichkeit“). Mit seiner Unterstützung gelangen die Parteien zu einer eigenverantwortlich erarbeiteten Vereinbarung, die ihren gemeinsamen Bedürfnissen und Interessen für die Zukunft am besten entspricht.
Die Parteien bestimmen selbst, was sie klären wollen. Der Mediator trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts. Seine Tätigkeit betrifft das Verfahren und die Strukturierung dieses Verfahrens. Er sorgt für einen effizienten Ablauf, ist aber kein Schlichter und macht keine Vergleichsvorschläge.
ANWENDBARKEIT AUF MEHRERE PARTEIEN
Mediation eignet sich für Konflikte zwischen zwei Personen oder Parteien ebenso wie für Konflikte zwischen Gruppierungen mit mehreren Konfliktparteien. Wichtig ist die Bereitschaft aller Beteiligten, den Konflikt auf einvernehmliche und faire Art beilegen zu wollen.
GESETZLICHE GRUNDLAGE
Seit dem 1. Januar 2011 hat Mediation in der Schweizer Zivilprozessordnung als Vermittlungsverfahren ihren festen Platz. Den Parteien steht es frei, zur Lösung eines Konflikts mittels Mediation voranzugehen und auf die Anrufung von Schlichtungsstellen zu verzichten. Der Richter kann im Prozessverlauf eine Mediation auch anordnen oder empfehlen.